Das Bistum verändert sich


Das Bistum Limburg stellt sich strukturell und strategisch neu auf. Die Weichen dazu haben etwa 50 Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Diözesangremien (Plenarkonferenz, Priesterrat und Diözesansynodalrat) gemeinsam am dritten Gremientag am Samstag, 29. Oktober, in der Stadthalle Wetzlar, gestellt. Im Zentrum der Beratungen standen diesmal die kurialen und synodalen Beratungs- und Entscheidungswege im Bistum Limburg. Einstimmig votierten die Teilnehmenden dafür, dass in der Diözese ein Rat der Seelsorgerinnen und Seelsorger gegründet wird. In diesem Gremium wird der Priesterrat eingebunden und seine Beispruchsrechte, wie sie im Kirchenrecht beschrieben sind, wahrnehmen.
Die Diözesanversammlung (DV), die gewählte Vertretung der Katholikinnen und Katholiken im Bistum Limburg, soll eine wichtige Aufgabe im Leitbildprozess und damit bei der inhaltlichen Positionierung der Diözese bekommen. Als synodales Gremium auf Diözesanebene soll es auch künftig den Diözesansynodalrat (DSR) geben, der an Leitungsentscheidungen im Bistum mitwirkt und dessen Aufgabenprofil in den kommenden Monaten weitergeschärft wird, nicht zuletzt durch Anhörungspflichten vor Entscheidungen im Diözesankirchensteuerrat. Der Vorstand des DSR wird auch durch ein Mitglied mit Gastrecht im Bistumsteam vertreten sein. In ihm kommt den Regionen künftig erhebliche Bedeutung zu. Sie wirken damit im zentralen Leitungsgremium der Diözese mit. Der Gremientag sprach sich dafür aus, dass es in den Regionen einen Regionalsynodalrat geben soll, der unter anderem die Regionalleitung wählt.
Damit die neue synodale Struktur im Bistum Limburg funktionieren kann, werden in den kommenden Wochen weitere offene Fragen bearbeitet und die Synodalordnung fortgeschrieben. Dies erfolgt ab Januar 2023 unter der Federführung des Diözesansynodalamtes.
Übergangsregelungen ab Januar 2023
Der Gremientag hat auch eine Übergangsregelung für die neuen Strukturen ab 1. Januar 2023 beschlossen. Demnach werden die bisherigen Dezernate im Bischöflichen Ordinariat zu fünf neu zugeschnittenen Bereichen ("Ressourcen und Infrastruktur", "Pastoral und Bildung", "Strategie und Entwicklung", "Marketing und Kommunikation", "Personalmanagement und Einsatz") weiterentwickelt. Die elf bisherigen Bezirke werden zwar für eine gewisse Zeit noch weiterbestehen, sie werden aber bereits zum 1. Januar 2023 zu fünf Regionen (Wiesbaden/Untertaunus/Rheingau, Limburg/Wetzlar/Lahn-Dill-Eder, Hochtaunus/Main-Taunus, Westerwald/Rhein-Lahn, Frankfurt) zusammengefasst. So wird gewährleistet, dass die Regionen im vorläufigen Bistumsteam vertreten sein werden. Die bisherigen Kammern und der Ausschuss „Bau und Liegenschaften“ sollen ihre Aufgaben zunächst weiterhin wahrnehmen, bis das Bistumsteam die neuen Beratungs- und Entscheidungsteams einrichtet und besetzt. Mit Blick auf rechtliche Gründe bleiben die Zuständigkeiten von Priesterrat und DSR bis zur Inkraftsetzung einer überarbeiteten Synodalordnung unberührt. Auf Ebene der Regionen sollen zunächst Regionenausschüsse gebildet werden, die unter anderem die anstehenden Wahlen für die Vertretung im Bistumsteam vorbereiten. Sollte das bis zum Jahresbeginn nicht möglich sein, wird auf Vorschlag der jeweiligen Bezirksdekane eine Person aus jeder Region vorübergehend vom Bischof in das Bistumsteam berufen.
Ausblick
Der Gremientag hat für Richtungsentscheidungen votiert. Damit werden sich nun die kurialen und synodalen Gremien befassen und bis zum Jahresende die notwendigen Beschlüsse treffen. Ab 1. Januar gelten die Übergangsregelungen und die dritte Phase „Umsetzung“ im Transformationsprogramm beginnt. Mit der Aufplanung dieser Phase hat der Bischof ein Dreier-Team aus Annette Karthein, Michael Thurn und Johannes Weuthen beauftragt. Ihr Auftrag endet mit dem Inkrafttreten der Übergangsregelungen Anfang 2023.
Am Ende der Veranstaltung zeigten sich die Teilnehmenden und Bischof Georg Bätzing zufrieden mit den Ergebnissen des Gremientages. „Wir sind Schritte nach vorne gegangen und haben unser Mögliches getan“, resümierte Bätzing. Jetzt brauche es Schwung, um die Beschlüsse in den Gremien zu fassen und die nötigen Veränderungen umsetzen zu können. Dass es angesichts der Ergebnisse aus der MHG-Studie, des Folgeprojektes „Betroffene hören - Missbrauch verhindern“ und den Beratungen des Synodalen Weges wirkliche Veränderung und einen Kulturwandel brauche, sei mit den Händen zu greifen und überfällig. „Ich bin zufrieden mit den Ergebnissen des Tages und stolz auf unsere Synodalität im Bistum Limburg. Davon berichte ich gerne in anderen Diözesen und werde es auch in Rom tun“, sagte Bätzing.
Als „historisch“ wertete Dr. Caspar Söling, der Bischöfliche Beauftragte für die Umsetzung der Maßnahmen des Projektes „Betroffene hören - Missbrauch verhindern im Bistum Limburg“, die Voten des Gremientags. Er hatte die Aufgabe zu prüfen, ob die Voten des Gremientages mit den Zielen des MHG-Projektes übereinstimmen. Grundsätzlich sah er dies erfüllt. Vertieft werde sich dies aber erst in der dritten Phase des Transformationsprozesses zeigen.

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Das Subteam kuriale und synodale Beratungs- und Entscheidungsprozesse
Die Vorlagen zu den künftigen kurialen und synodalen Beratungs- und Entscheidungsprozessen, die beim dritten Gremientag beraten wurden, sind vom Subteam kuriale und synodale Beratungs- und Entscheidungsprozesse erarbeitet worden.
Das Subteam wurde von Dorothee Heinrichs und Alexandra Schmitz geleitet.
Mitglieder des Teams waren: Daniela Erdmann, Christian Fahl, Andreas Feldmar, Oliver Karkosch, Angela Köhler, Dr. Wolfgang Pax (bis September 2022), Professor Dr. Peter Platen, Ludwig Reichert, Dr. Sandra Schmidt, José Vázquez (bis Juni 2022) und Melina Zernig.
Die Übergangsregelungen für das Bistumsstatut wurden maßgeblich von Pia Arnold-Rammé und Professor Dr. Peter Platen erarbeitet.